
* Nach Ablauf des Leasingvertrages kann das geleaste Fahrrad durch den Nutzer (i. d. R. Arbeitnehmer) übernommen werden.

Umfangreicher modularer Top-Versicherungsschutz
Umfangreicher Versicherungsschutz vor Diebstahl, Unfall, Akku-Defekt, Verschleiß, Schutz des Arbeitgebers vor Ausfall der Leasingraten und vielem Mehr.

Oliver Troppens
Versicherungsfachmann (BWV)
Tel: 0173/2331791